Grundsätzlich müssen Sie nachweisen, daß Ihr Kamin, Kaminofen oder Kachelofen die
Grenzwerte der Feinstaub-Belastung einhält.
Ist dies der Fall, liegt also die Feinstaub-Belastung Ihres Kaminofens unterhalb des Grenzwertes, erhalten Sie vom Hersteller eine entsprechende
Bescheinigung. Diese wird vom Schornsteinfeger oder der prüfenden Behörde akzeptiert. Oftmals sind neben der Wärmekapazität auch die Werte zur Feinstaub-Belastung
in der Typenbescheinigung Ihres Kamins aufgeführt.
Alternativ können Sie die Feinstaub-Belastung Ihres Kamins oder Kaminofens auch von Ihrem Schornsteinfeger messen lassen. Das
Umweltministerium spricht hier von Kosten um etwa 150 Euro
für eine solche Messung. Stellt Ihr Schornsteinfeger fest,
daß die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssen Sie einen Rußfilter zur Senkung der Feinstaub-Belastung einbauen, wenn Sie Ihren Kaminofen weiter
betreiben möchen.
Aktuell kontrolliert der Schornsteinfeger alle fünf Jahre den Kamin oder Kaminofen. Dabei schaut er jedoch bislang nur, ob die Typisierung
des Ofens richtig ist. Und natürlich, ob sich der Kamin oder Kaminofen in einem sachgerechten Zustand befindet. Würde der Kamin oder Kaminofen
nicht den Vorgaben entsprechen, wird der Schornsteinfeger den Ofen stilllegen. Der Schornsteinfeger wird aber derzeit nicht selbständig und
unaufgefordert die Feinstaubbelastung des Kamins oder Kaminofens messen um die Einhaltung der Grenzwerte zu prüfen. Eine Geldbuße für den Fall,
daß der Kamin oder Kaminofen nicht den aktuellen Vorgaben entspricht ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Sollte das Typenschild an Ihrem Kamin oder Kaminofen nicht mehr lesbar oder nicht mehr vorhanden sein, können Sie eventuell
hier zumindest das Baujahr des Ofen recherchieren:
Datenbank des Industrieverbandes für Haus-, Heiz- und Küchentechnik.
Es gibt inzwischen sogenannte Schaumkeramik Platten als Filter gegen Feinstaub für verschiedene Modelle von Kaminen aller
gängigen Hersteller. Diese sind sehr preisgünstig und lohnen sich auf jeden Fall - am besten die Veränderung
der Luftqualität mit einem Messgerät überprüfen. Ob diese Kamin-Feinstaubfilter hinreichend sind um den
Vorgaben aus dem Gesetz gegen Feinstaub aus Kaminen
genüge zu tun, muss mit einem Fachmann wie beispielweise Ihrem Schornsteinfeger, besprochen werden.
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In Deutschland gibt es aktuell circa 11 Millionen Kamine und Kamninöfen. Dazu kommen etwa 800.000 Heizkessel, die Holzpeletts und andere feste Brennstoffe verbrennen. Schätzungen des Umweltbundesamtes gehen davon aus, daß aus diesen knapp 12 Millionen Feuerstellen jedes Jahr 20 Kilotonnen Feinstaub in die Umgebungsluft abgegeben werden.